Gute Nachrichten für Bewerber: Zeitarbeit startet mit höherem Einstiegslohn und fairen Chancen
Ab dem 1. September 2026 steigen die Tarifentgelte in der Zeitarbeit erneut. In der Entgeltgruppe 1 liegt das Mindestentgelt dann bei 15,33 Euro pro Stunde und damit spürbar über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die nächste Erhöhung auf 15,87 Euro zum April 2027 ist bereits fest vereinbart.
München - Die Zeitarbeitsbranche sendet ein starkes Signal an Jobsuchende und Quereinsteiger. Zum 1. September greift die nächste Entgeltstufe des bundesweit einheitlichen DGB/GVP-Tarifwerks: Das Grundentgelt in der untersten Entgeltgruppe steigt um 2,5 Prozent auf 15,33 Euro je Stunde. Angehoben werden alle neun Entgeltgruppen, also auch die Vergütung für kaufmännische Fachkräfte und IT-Spezialisten. Wer über einen Einstieg per Arbeitnehmerüberlassung nachdenkt, findet aktuell deutlich bessere Bedingungen vor als noch vor zwei Jahren.Ein Tarifwerk für die gesamte Branche
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit erstmals ein einheitlicher Tarifvertrag für ganz Deutschland. Er wurde im September 2025 zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen und ersetzt die zuvor parallel bestehenden Tarifwerke von BAP und iGZ. Für Beschäftigte bedeutet das vor allem Klarheit: gleiche Regeln zu Entgelt, Urlaub, Zuschlägen und Sonderzahlungen, unabhängig davon, in welchem Verband der Personaldienstleister früher organisiert war. Formulierungen wie "iGZ-Tarif" oder "BAP-Tarif" in älteren Stellenanzeigen sind überholt.Das ändert sich zum 1. September 2026
Die neue Entgelttabelle bringt in allen Gruppen ein Plus von 2,5 Prozent. Ein Auszug der Grundentgelte pro Stunde:- Entgeltgruppe 1 (Helfertätigkeiten ohne Berufsausbildung): 15,33 Euro
- Entgeltgruppe 2a / 2b (angelernte Tätigkeiten): 15,67 / 16,08 Euro
- Entgeltgruppe 3 (Fachkraft mit zweijähriger Ausbildung): 17,11 Euro
- Entgeltgruppe 4 (Fachkraft mit dreijähriger Ausbildung): 18,09 Euro
- Entgeltgruppe 5 (Fachkraft mit Zusatzqualifikation): 20,27 Euro
- Entgeltgruppe 9 (höchste Entgeltgruppe): 29,42 Euro
Klar über dem gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Schon die unterste Entgeltgruppe der Zeitarbeit liegt damit deutlich darüber: ab September um 1,43 Euro pro Stunde. Auf eine tarifliche Vollzeitstelle mit 35 Wochenstunden gerechnet sind das rund 215 Euro brutto mehr im Monat. Die Branche zieht also nicht einfach beim gesetzlichen Minimum nach, sondern setzt eine eigene, höhere Untergrenze.Mehr als das Grundentgelt
Das Tarifwerk regelt nicht nur den Stundenlohn. Mehrere Bausteine erhöhen den Verdienst mit zunehmender Dauer der Beschäftigung:- Erfahrungszuschlag: plus 1,5 Prozent nach neun Monaten und plus 3,0 Prozent nach zwölf Monaten beim selben Personaldienstleister. In der Entgeltgruppe 1 sind das ab September 15,79 Euro pro Stunde.
- Einsatzbezogene Zulage: 0,20 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 4 und 0,35 Euro ab Entgeltgruppe 5, gezahlt nach 14 Monaten ununterbrochenem Arbeitsverhältnis.
- Branchenzuschläge: elf eigene Tarifverträge sorgen bei Einsätzen in bestimmten Kundenbranchen für gestaffelte Aufschläge auf das Tarifentgelt.
- Equal Pay: spätestens nach 15 Monaten im selben Einsatzbetrieb besteht Anspruch auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammkräfte (§ 8 AÜG).
Dazu kommen die üblichen Standards eines regulären Arbeitsverhältnisses: unbefristete Verträge sind möglich, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und volle Sozialversicherung inklusive. Auch einsatzfreie Zeiten werden vergütet.