Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und die DGB-Tarifgemeinschaft haben sich auf ein neues, gemeinsames Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Laut einer Mitteilung des GVP soll der Vertrag zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bisherigen Tarifverträge der Vorgängerverbände BAP und iGZ ersetzen.

Berlin – Die deutsche Zeitarbeitsbranche steht vor einer grundlegenden Neuerung. Wie der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) am Montag, den 16. Juni 2025, in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurde eine Einigung mit den Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit erzielt. Kern der Vereinbarung ist ein komplett neues, einheitliches Tarifwerk, bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträgen.

Mit dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 wird dieses Regelwerk die bisher parallel existierenden Tarifwerke der ehemaligen Verbände BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) ablösen.
 

Ein historischer Schritt nach der Fusion

Die Einigung ist ein entscheidender Schritt zur Vereinheitlichung der Branche, nachdem die beiden großen Arbeitgeberverbände BAP und iGZ zum 1. Dezember 2023 zum neuen Gesamtverband GVP verschmolzen waren. Seither wurden die alten Tarifverträge unter dem Dach des GVP fortgeführt.

Sven Kramer, Tarifverhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), wird in der Mitteilung des Verbandes mit den Worten zitiert: „Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften erstmals einen gemeinsamen Tarifvertrag für die gesamte Personaldienstleisterbranche abzuschließen. [...] Damit wächst zusammen, was zusammengehört: Ein Verband, ein Tarifvertrag, eine gemeinsame Basis für die Zukunft.“
 

Fokus auf Stabilität und Flexibilität

Der stellvertretende VGZ-Tarifverhandlungsführer, Sven Schwuchow, ergänzte laut der Mitteilung, es sei gelungen, „durch praxisnahe Rahmenbedingungen sowohl Stabilität als auch notwendige Flexibilität für unsere Unternehmen zu sichern“. Die gestärkte Tarifautonomie sei ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der Branche.

Das neue Tarifwerk soll für alle GVP-Mitgliedsunternehmen gleichermaßen gelten und so für einheitliche Wettbewerbsbedingungen und klare Regelungen für Zeitarbeitnehmer sorgen.
 

Entgeltverhandlungen stehen noch aus

Ein wesentlicher Punkt ist jedoch noch nicht Teil der aktuellen Einigung: die konkreten Löhne und Gehälter. Wie der GVP weiter mitteilt, enthält das neue Tarifwerk noch keine neuen Entgelttabellen. Die bisherigen Entgelttarifverträge von BAP und iGZ wurden von den Gewerkschaften bereits zum 30. September 2025 gekündigt.

Die Verhandlungen über die neuen Entgelttabellen sollen separat ab dem Sommer dieses Jahres geführt werden. Erst nach einer Einigung werden die neuen Löhne und Gehälter als Bestandteil in das GVP-Tarifwerk aufgenommen.

Die gesamte Vereinbarung steht zudem noch unter Vorbehalt. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 20. Juni 2025 vereinbart, innerhalb derer der Abschluss von beiden Seiten widerrufen werden kann. Die bevorstehenden Entgeltverhandlungen werden somit der nächste entscheidende Schritt zur vollständigen Umsetzung des neuen Tarifwerks sein.
 
Quelle: Pressemitteilung des Gesamtverbands der Personaldienstleister e. V. (GVP) vom 16.06.2025.
 
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